Güterstrassen umfassen sämtliche Strassen, die ausserhalb des Siedlungsgebietes liegen und keine Gemeindestrassen sind. Dabei gibt es drei Kategorien:
- Durchgangsstrasse (kann auch eine überregionale Verbindung sein
- Hofzufahrten
- Erschliessungsstrassen von Bewirtschaftungsparzellen
Auf dem Gebiet der Gemeinde Emmen befinden sich rund 32 km Güterstrassen. Davon sind 14 km als Waldgüterstrassen und 18 km als landwirtschaftliche Güterstrassen klassiert.
Die Zuständigkeit für die Güterstrassen liegt bei den Nutzniessenden, wobei die Gemeinde Beträge an den Bau, Unterhalt und Betrieb entrichten kann. Die Details sind im Strassengesetz des Kantons Luzern und im Strassenreglement der Gemeinde Emmen geregelt.
Die Eigentümer von Güterstrassen gründen eine Unterhaltsgenossenschaft (UHG), welche sich dem Unterhalt und der Finanzierung von Güterstrassen annimmt.
Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern und ist eine demokratische Organisationsform. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung des Mitgliedereigentums, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Versorgung gewährleistet wird.
- Wie kam die Idee einer Unterhaltsgenossenschaft für Güterstrassen auf?
- Wie ist das Projekt gestartet?
- Wie ist die IG Güst darin aufgestellt?
Aktuell gibt es eine kleinere Unterhaltsgenossenschaft für das Gebiet des Unteren Schiltwaldes. Das Ziel ist es, dass es nur eine Genossenschaft für das restliche Gemeindegebiet gibt. Dadurch hat man mehr Knowhow in der Genossenschaft und kann grössere Projekte in Angriff nehmen, die wiederum mehr Subventionen generieren. So ist auch gegeben, dass die Organisation eine gewisse Professionalität aufweist und die Zusammenarbeit erleichtert sich für Externe, welche einen kompetenten Ansprechpartner haben
Die Kriterien für den Perimeter sowie den Betrag werden von der Genossenschaft selbst festgelegt. Es wird über das gesamte Gebiet ein Perimeter festgelegt, der sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzt. Daraus resultiert ein jährlicher Perimeterbeitrag. So ergibt sich das Kapital der Genossenschaft, um Projekte zu realisieren. Durch die Genossenschaft können nämlich Projekte realisiert werden, die Subventionen auslösen, was ohne Genossenschaft nicht möglich ist. Diese Subventionen gestalten sich wie folgt:
- Bund 20%
- Kanton 25%
- Gemeinde mind. 1/3 des Kantonsbeitrags
- Restkosten für Grundeigentümer ca. 40-50%
Die Gemeinde ist daran interessiert, dass die Bewirtschaftung auf Grundlage der Eigeninitiative der Grundeigentümer erfolgt. Die Betroffenen müssen deshalb aktiv werden und mit konkreten Projekten bzw. Anträgen auf die Gemeinde zukommen. Die Gemeinde kann fachliche und rechtliche Inputs geben sowie bei der Beschaffung von Informationen helfen. Bei der Gründung von Genossenschaften kann die Gemeinde Emmen eine allenfalls notwendige externe Unterstützung vorfinanzieren. Sie wird aber Bauprojekte oder die Gründung von Genossenschaften nicht aktiv begleiten.
- Was sind die Vorteile einer Genossenschaft?
- Welche Vorteile haben die Gemeinde und die Bevölkerung?
Wir sehen kaum Nachteile. Der Unterhalt der Güterstrassen muss gesichert sein. Dafür ist die Genossenschaft in unseren Augen die beste Lösung. Man muss auch sehen, dass in vielen Luzerner Gemeinden solche Genossenschaften seit Jahren bestehen. Diskutiert werden wohl die Kosten. Sie werden aber von den Mitgliedern der Genossenschaft festgelegt.
Die Grundeigentümer müssten sich selber organisieren, um den Unterhalt zu bewerkstelligen.
Strassen, die im Siedlungsgebiet sind und nicht der öffentlichen Hand gehören, sind Privatstrassen. Sie organisieren ihren Unterhalt selbst. Dort ist das Modell der Genossenschaft verbreitet.
- Wie geht es weiter?
- Wann soll die Genossenschaft gegründet werden?
Otto Bühlmann, Landwirtschaftsbeauftragter der Gemeinde Emmen:
- Tel. 079 920 89 67
- E-Mail: otto.buehlmann@bluewin.ch